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BFH, 17.04.1985 - I B 19/85 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60
Hinweis auf die Vertretungsbefugnis vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer …
Auszug aus BFH, 17.04.1985 - I B 19/85
NV: Der Senat ließ offen, ob er der Auffassung des BVerwG folgen könnte, daß ein Rechtsmittelverfahren, das durch Verwerfung des Rechtsmittels bereits seinen Abschluß gefunden hat, nach Wiedereinsetzung in der vorigen Stand und erneuter Rechtsmitteleinlegung jedenfalls dann noch fortgesetzt werden kann, wenn die Verwerfung auf der Fristversäumung beruht hat und diese Fristversäumung sich nachträglich als entschuldbar herausstellt (vgl. BVerwG-Beschlüsse vm 3.1.1961 III ER 414.60 und vom 14.3.1957 III RE 409/56).
- BSG, 27.11.2020 - B 9 V 21/20 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumung des …
Zwar kann der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer gesetzlichen Verfahrensfrist noch gestellt werden, wenn über den Rechtsbehelf selbst - wie vorliegend - bereits entschieden wurde (vgl BSG Beschluss vom 29.3.2000 - B 2 U 83/00 B - juris RdNr 3; BVerwG Beschluss vom 3.1.1961 - III ER 414.60 - BVerwGE 11, 322; OVG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 17.1.2012 - 1 L 6/12 - juris RdNr 2; OVG Münster Beschluss vom 24.3.2006 - 13 E 240/06 - NVwZ-RR 2006, 852; offengelassen von BFH Beschluss vom 17.4.1985 - I B 19/85 - juris RdNr 8; vgl auch BGH Beschluss vom 7.10.1981 - IVb ZB 825/81 - juris RdNr 5) .